Kontakt/FAQ

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Kontakt

Ihre Fragen und unsere Antworten

Wie findet der Wechsel zu Franz EXTREM statt?

Der Wechsel von Ihrem bisherigen Energielieferanten zu Franz EXTREM dauert in der Regel bis zu 14 Tage (lt. derzeit gültigen Marktregeln). Alle dafür notwendigen Schritte erledigt Franz EXTREM für Sie. Nach erfolgtem Wechsel zu Franz EXTREM erhalten Sie von uns eine E-Mail Nachricht. Diese enthält den genauen Zeitpunkt des Lieferbeginns und ihre neue Vertragsnummer.

 

Was muss ich tun, um Franz EXTREM Kunde zu werden?

Füllen Sie online das Wechsel-Formular aus und in Kürze erhalten Sie Ihren Stromlieferungsvertrag. Hier kommen Sie zum Wechselformular.

 

Wo finden Sie Ihre technischen Daten, um Ihren Franz EXTREM Vertrag richtig ausfüllen zu können?

Ihre Zählpunktbezeichnung, Firmenname Ihres bisherigen Energielieferanten und Ihres Netzbetreibers entnehmen Sie aus Ihrer letzten Stromjahresabrechnung. Sollten Sie mehrere Zähler installiert haben, so finden Sie die verschiedenen Zählpunktbezeichnungen auf Ihrer Stromrechnung.

 

Muss ich den Vermieter/Eigentümer/Hausverwaltung über einen Wechsel zu Franz EXTREM informieren?

Nein. StromkundInnen können sich ihre Energielieferanten frei wählen.

 

Kann es durch einen Wechsel zu Franz EXTREM zu einer Unterbrechung der Stromversorgung kommen?

Wenn Sie zu Franz EXTREM wechseln, ist die Angst vor einer Stromabschaltung unbegründet, da jeder Netzbetreiber die Pflicht hat, Sie weiterhin und unterbrechungsfrei mit Strom zu versorgen.

 

Was mache ich bei einem Stromausfall und wer ist bei Störungen zuständig?

Kontaktieren Sie ihren örtlichen Netzbetreiber. Dieser wird die Störung umgehend beheben. Der örtliche Netzbetreiber ist für die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Stromversorgung verantwortlich.

 

Wie erfolgt die Endabrechnung mit meinem bisherigen Energielieferanten?

Der Netzbetreiber übermittelt den gemessenen Stromverbrauch an Ihren bisherigen Energielieferanten. Von diesem erhalten Sie Ihre Endabrechnung über den seit der letzten Abrechnung verbrauchten Strom. Ein etwaiges Guthaben wird Ihnen Ihr bisheriger Energielieferant im Zuge der Endabrechnung ausbezahlen.

 

 

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